Überblick der Förderlandschaft 2025
Die deutsche Förderlandschaft für Solaranlagen ist 2025 so attraktiv wie nie zuvor. Neben der bewährten EEG-Vergütung gibt es zahlreiche weitere Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Die wichtigsten Änderungen: erhöhte Vergütungssätze, vereinfachte Antragsprozesse und neue Förderungen für Speichersysteme und innovative Technologien.
Bundesweite Förderungen
EEG-Vergütung 2025: Höhere Sätze für alle Anlagengrößen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde 2025 grundlegend reformiert und bietet deutlich verbesserte Konditionen:
Aktuelle EEG-Vergütungssätze 2025:
- Anlagen bis 10 kWp: 13,2 Cent/kWh (Erhöhung um 1,5 Cent)
- Anlagen 10-40 kWp: 11,9 Cent/kWh (Erhöhung um 1,2 Cent)
- Anlagen 40-100 kWp: 10,8 Cent/kWh (Erhöhung um 1,0 Cent)
- Volleinspeisung Bonus: +1,5 Cent/kWh zusätzlich
Wegfall der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
Seit 2025 entfällt die EEG-Umlage komplett auf eigenverbrauchten Solarstrom. Dies macht Eigenverbrauchsanlagen noch wirtschaftlicher und erhöht die Rendite um etwa 6,5 Cent pro selbst verbrauchter Kilowattstunde.
KfW-Förderung "Erneuerbare Energien - Standard" (270)
Die KfW-Bank bietet weiterhin günstige Kredite für Photovoltaikanlagen mit bis zu 100% Finanzierung:
- Zinssatz: ab 1,95% effektiv (abhängig von Bonität)
- Laufzeit: 5-30 Jahre
- Tilgungsfreie Jahre: bis zu 3 Jahre möglich
- Maximaler Kreditbetrag: 150 Millionen Euro
Neue Bundesförderungen 2025
Speicher-Bonus-Programm
Ein brandneues Programm fördert Batteriespeicher mit attraktiven Zuschüssen:
- Grundförderung: 300 Euro pro kWh Speicherkapazität
- Smart-Home-Bonus: +100 Euro/kWh bei Integration in intelligentes Energiemanagementsystem
- Recycling-Bonus: +50 Euro/kWh bei Nachweis nachhaltiger Entsorgung
- Maximum: 10.000 Euro pro Haushalt
Agri-PV-Förderung
Landwirte profitieren von speziellen Förderungen für Agri-Photovoltaik-Anlagen, die gleichzeitig Landwirtschaft und Stromerzeugung ermöglichen:
- Investitionszuschuss: bis zu 40% der förderfähigen Kosten
- EEG-Bonus: +2,5 Cent/kWh für zertifizierte Agri-PV-Anlagen
- Mindestanlagengröße: 100 kWp
Landesförderungen im Überblick
Bayern: "PV-Speicher-Programm"
Der Freistaat Bayern bietet eines der attraktivsten Speicherförderprogramme Deutschlands:
- Zuschuss Speicher: 500 Euro pro kWh nutzbarer Kapazität
- Zuschuss PV-Anlage: 300 Euro pro kWp (nur in Kombination mit Speicher)
- Maximum: 15.000 Euro pro Antragsteller
- Besonderheit: Kombinierbar mit anderen Förderungen
Berlin: "SolarPLUS-Programm"
Die Hauptstadt setzt auf umfassende Solarförderung mit besonderem Fokus auf urbane Lösungen:
- Neuanlagen: 300 Euro pro kWp bei Neubauten, 500 Euro pro kWp bei Bestandsgebäuden
- Speicherförderung: 300 Euro pro kWh
- Balkonkraftwerke: 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro
- Mieterstrommodelle: Zusätzliche 100 Euro pro kWp
Nordrhein-Westfalen: "progres.nrw"
Das bevölkerungsreichste Bundesland fördert innovative Solarlösungen:
- Speicherförderung: 200 Euro pro kWh nutzbarer Kapazität
- Quartiersspeicher: bis zu 100.000 Euro Zuschuss
- Innovative Module: 100 Euro pro kWp für bifaziale oder Dünnschichtmodule
- E-Mobilität-Kombination: +200 Euro pro kWp bei Wallbox-Installation
Kommunale Förderungen: München, Berlin, Köln
München: "Klimaschutz-Förderprogramm"
Die bayerische Landeshauptstadt ergänzt die staatlichen Programme großzügig:
- PV-Anlagen: 250 Euro pro kWp (zusätzlich zu anderen Förderungen)
- Dachsanierung + PV: 500 Euro pro kWp bei gleichzeitiger Dachsanierung
- Gründach + PV: 300 Euro pro kWp Zusatzförderung
- Beratungsbonus: 500 Euro bei Beauftragung zertifizierter Energieberater
Berlin: Bezirksspezifische Programme
Zusätzlich zum Landesprogramm bieten einzelne Berliner Bezirke eigene Förderungen:
- Mitte: 200 Euro pro kWp für denkmalgeschützte Gebäude
- Kreuzberg-Friedrichshain: Mieterstrom-Bonus von 150 Euro pro kWp
- Charlottenburg-Wilmersdorf: Altbau-Bonus von 100 Euro pro kWp
Köln: "Altbau Plus" mit Solar-Komponente
Die Domstadt integriert Solarförderung in ihr Gebäudesanierungsprogramm:
- Komplettsanierung + PV: bis zu 20.000 Euro Zuschuss
- Solar-Gründach-Kombination: 400 Euro pro kWp
- Quartierskonzepte: bis zu 50.000 Euro für gemeinschaftliche Projekte
- Schnellstarter-Bonus: 10% Aufschlag bei Antragstellung bis 30.06.2025
Besondere Förderungen und Steuervorteile
Wegfall der Einkommensteuer auf PV-Anlagen
Seit 2025 sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp bei Einfamilienhäusern (bzw. 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) von der Einkommensteuer befreit. Dies betrifft sowohl Anschaffung als auch Betrieb der Anlage.
Reduzierte Mehrwertsteuer
Für Photovoltaikanlagen und Speichersysteme gilt seit 2025 der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% statt 19%. Dies gilt für:
- Komplette PV-Anlagen bis 30 kWp
- Batteriespeichersysteme
- Installation und Montage
- Elektrische Komponenten (Wechselrichter, Verkabelung)
Förderung für Unternehmen
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Unternehmen können von erweiterten steuerlichen Vorteilen profitieren:
- Investitionsabzugsbetrag: 50% der Anschaffungskosten bereits im Jahr vor Anschaffung abziehbar
- Sonderabschreibung: 30% im Jahr der Anschaffung zusätzlich zur regulären AfA
- GWG-Grenze: Erhöhung auf 5.000 Euro für sofortige Vollabschreibung
EU-Beihilfen für klimaneutrale Industrie
Industrieunternehmen können EU-Fördermittel für große Solarprojekte beantragen:
- Mindestinvestition: 500.000 Euro
- Förderquote: bis zu 60% bei kleinen und mittleren Unternehmen
- Schwerpunkt: Anlagen zur direkten Versorgung energieintensiver Produktionsprozesse
Antragstellung und Fristen
Wichtige Termine 2025:
- KfW-Förderung: Jederzeit antragsstellbar
- Bayern PV-Speicher: Antragsstichtag 30.09.2025
- Berlin SolarPLUS: Laufende Antragstellung bis Budgeterschöpfung
- NRW progres.nrw: Quartalsweise Antragsfenster
- EU-Beihilfen: Antragsfrist 31.10.2025
Tipps für erfolgreiche Antragstellung
- Früh informieren: Viele Programme haben begrenzte Budgets
- Vor Auftragsvergabe: Die meisten Förderungen müssen vor Projektbeginn beantragt werden
- Komplette Unterlagen: Vollständige Anträge werden bevorzugt bearbeitet
- Expertenberatung: Lassen Sie sich von Fachbetrieben beraten
- Kombination prüfen: Oft sind mehrere Förderungen kombinierbar
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit Förderungen
Ein praktisches Beispiel für eine 8 kWp-Anlage in München mit Speicher (10 kWh):
Kostenaufstellung:
- PV-Anlage 8 kWp: 12.000 Euro
- Batteriespeicher 10 kWh: 8.000 Euro
- Installation: 3.000 Euro
- Gesamtkosten (netto): 23.000 Euro
- MwSt. 7%: 1.610 Euro
- Gesamtkosten (brutto): 24.610 Euro
Förderungen:
- Bayern Speicherförderung: 5.000 Euro
- Bayern PV-Förderung: 2.400 Euro
- München kommunal: 2.000 Euro
- Gesamtförderung: 9.400 Euro
Eigenanteil: 15.210 Euro
Amortisationszeit mit Förderungen: 7-8 Jahre
Ausblick: Förderungen 2026 und darüber hinaus
Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Solarförderung bis 2030 kontinuierlich auszubauen. Geplant sind:
- Weitere Erhöhung der EEG-Vergütung um jährlich 0,5 Cent/kWh
- Ausweitung der Speicherförderung auf Quartierspeicher
- Neue Programme für Floating-PV und Agri-PV
- Vereinfachung der Antragsverfahren durch Digitalisierung
Fazit
2025 ist ein Rekordjahr für Solarförderungen in Deutschland. Die Kombination aus hohen EEG-Vergütungen, attraktiven Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen macht Photovoltaikanlagen so rentabel wie nie zuvor. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich frühzeitig über die für Sie passenden Förderprogramme.